Energieberatung

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Dabei geht Sie weit über eine Zusammenführung der bisher gültigen Vorschriften hinaus.
Die EnEV führt eine völlig neue Denkweise bei der Gebäudeplanung ein. Sie berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudebeheizung : die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung der anlagentechnischen Effizienz.
Ziel der gesamten Verordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Einsparung von Energie in Gebäuden, um energie- und umweltpolitisch ein Zeichen zu setzen und eine Wertstabilisierung von Gebäuden herbeizuführen.
Zu diesem Zweck wird es ab dem Jahr 2006 Pflicht bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel einen Energiepass vorzulegen. In diesem Energiepass wird gebäudespezifisch dokumentiert, wie Objekte bezugnehmend auf den Wärmeschutz und auf die Anlagentechnik gegenüber anderen Objekten einzuordnen ist.
Unser Ziel ist es sie dorthin gehend fachmännisch zu beraten, und eine Vorgehensweise in Bezug auf dieses Gesetz auszuarbeiten, Möglichkeiten einzuordnen und eine Realisierung der für Ihr Objekt besten Lösung in Angriff zu nehmen.