Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint
Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).
Dabei geht Sie weit über eine Zusammenführung der bisher gültigen
Vorschriften hinaus.
Die EnEV führt eine völlig neue Denkweise bei der Gebäudeplanung
ein. Sie berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung
des Energieverbrauchs bei der Gebäudebeheizung : die Verbesserung
des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung der anlagentechnischen
Effizienz.
Ziel der gesamten Verordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Einsparung
von Energie in Gebäuden, um energie- und umweltpolitisch ein Zeichen
zu setzen und eine Wertstabilisierung von Gebäuden herbeizuführen.
Zu diesem Zweck wird es ab dem Jahr 2006 Pflicht bei jedem Verkauf oder
Mieterwechsel einen Energiepass vorzulegen. In diesem Energiepass wird
gebäudespezifisch dokumentiert, wie Objekte bezugnehmend auf den
Wärmeschutz und auf die Anlagentechnik gegenüber anderen Objekten
einzuordnen ist.
Unser Ziel ist es sie dorthin gehend fachmännisch zu beraten, und
eine Vorgehensweise in Bezug auf dieses Gesetz auszuarbeiten, Möglichkeiten
einzuordnen und eine Realisierung der für Ihr Objekt besten Lösung
in Angriff zu nehmen.
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